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Arbeit & Gehalt

Arbeitszeit-Rechner

Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die einzelnen Pausen eintragen – der Rechner zeigt die Arbeitszeit, die Abweichung von der Sollzeit und die Dezimalstunden für die Zeiterfassung. Zusätzlich prüft er, ob die Pausen den gesetzlichen Mindestvorgaben entsprechen.

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Liegt das Ende vor dem Beginn, wird eine Nachtschicht über Mitternacht angenommen.

Pausen

Jede Pause einzeln eintragen. Nur Pausen ab 15 Minuten zählen als Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Minuten
keine
keine

Dein Ergebnis

Arbeitszeit

8 h 30 min

8,50 Stunden dezimal – so tragen es die meisten Zeiterfassungen ein

Überstunden

+30 min

gegenüber 8,00 Stunden Sollzeit

Anwesend

9 h

einschliesslich 30 min Pause

Sollzeit erreicht um

16:30

bei den eingetragenen Pausen

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Verwendete Formel

Anwesenheit = Arbeitsende − Arbeitsbeginn

Arbeitszeit = Anwesenheit − alle Pausen

Dezimalstunden = Arbeitszeit in Minuten ÷ 60

Saldo = Arbeitszeit − Sollarbeitszeit

Die Dezimalstunden sind der Punkt, an dem sich am häufigsten verrechnet wird: 8 Stunden und 30 Minuten sind 8,5 und nicht 8,30. Der Grund ist banal – eine Stunde hat 60 Minuten, nicht 100. 42 Minuten sind 0,7 Stunden, 15 Minuten sind 0,25.

Für die Pausenprüfung gilt § 4 des deutschen Arbeitszeitgesetzes, bezogen auf die reine Arbeitszeit ohne Pausen:

mehr als 6 Stunden → mindestens 30 Minuten Pause

mehr als 9 Stunden → mindestens 45 Minuten Pause

jede einzelne Pause: mindestens 15 Minuten, sonst zählt sie nicht

Deshalb werden die Pausen einzeln eingetragen und nicht als Summe: Dreimal zehn Minuten sind keine halbe Stunde Ruhepause, sondern null. Von der Arbeitszeit abgezogen werden solche Kurzpausen trotzdem – gearbeitet wurde in dieser Zeit ja nicht.

Nach § 3 ArbZG beträgt die werktägliche Höchstarbeitszeit 8 Stunden. Sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn im Ausgleichszeitraum im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden.

Rechenbeispiel

Ein normaler Bürotag: 08:00 bis 17:00, eine Mittagspause von 30 Minuten.

  1. Anwesenheit: 17:00 − 08:00 = 9 Stunden
  2. Arbeitszeit: 9 h − 30 min = 8 h 30 min
  3. Dezimal: 510 ÷ 60 = 8,5 Stunden
  4. Bei 8 Stunden Sollzeit: +30 Minuten Überstunden

Die Pause reicht: Bei 8,5 Stunden Arbeitszeit sind 30 Minuten vorgeschrieben, und genau die wurden genommen. Die Sollzeit von 8 Stunden war um 16:30 erreicht.

Ein langer Tag: 07:30 bis 18:15 mit 30 Minuten Pause. Anwesenheit 10 h 45 min, Arbeitszeit 10 h 15 min. Hier greifen zwei Hinweise: Ab mehr als 9 Stunden sind 45 Minuten Pause vorgeschrieben, es fehlen also 15 Minuten. Und die Arbeitszeit überschreitet die Grenze von 10 Stunden.

Drei kurze Pausen: 08:00 bis 17:00, dreimal 10 Minuten. Die Anwesenheit beträgt 9 Stunden, abgezogen werden alle 30 Minuten, die Arbeitszeit liegt bei 8 h 30 min. Angerechnet wird davon aber keine Minute, weil jede Pause unter 15 Minuten liegt – es fehlt die komplette halbe Stunde Ruhepause.

Nachtschicht: 22:00 bis 06:00 mit 45 Minuten Pause. Weil das Ende vor dem Beginn liegt, rechnet der Rechner über Mitternacht: 8 Stunden Anwesenheit, 7 h 15 min Arbeitszeit.

Was das Ergebnis bedeutet

Anwesenheit ist nicht Arbeitszeit. Pausen zählen nicht mit – das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Kern der gesetzlichen Regelung. Wer neun Stunden im Büro war, hat bei einer halben Stunde Pause achteinhalb Stunden gearbeitet.

Der Saldo zeigt die Abweichung von der Sollzeit dieses einen Tages. Ob daraus ein Gleitzeitguthaben wird, ob es verfällt und wann es ausgeglichen werden muss, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.

Die Hinweise zum Arbeitszeitgesetz sind eine Erinnerung an die Grundregel, keine rechtliche Bewertung. Die Pausenpflicht trifft den Arbeitgeber, der die Einhaltung sicherstellen muss; für Jugendliche, Schichtbetriebe, Krankenhäuser und einige weitere Bereiche gelten eigene Vorschriften. Die Aufzeichnung der Arbeitszeit ist ausserdem seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) in Deutschland verpflichtend.

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Grenzen dieser Berechnung

  • Nur deutsche Grundregeln. Der Rechner prüft gegen § 3 und § 4 des Arbeitszeitgesetzes. In der Schweiz gilt das Arbeitsgesetz mit anderen Werten, in Österreich das Arbeitszeitgesetz mit eigenen Regelungen. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen können abweichen.
  • Ein Tag, nicht eine Woche. Der Rechner betrachtet einen einzelnen Arbeitstag. Wochen- und Monatssalden, Ausgleichszeiträume und Ruhezeiten zwischen zwei Schichten – nach § 5 ArbZG in der Regel 11 Stunden – bildet er nicht ab.
  • Keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Arbeitszeit zulässig ist, hängt von Ausnahmeregelungen, der Branche und der Person ab. Bei Zweifeln hilft der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht weiter.
  • Drei Pausen, nicht mehr. Wer den Tag noch feiner aufteilt, trägt die längeren Pausen einzeln ein und rechnet die ganz kurzen zusammen – für die Mindestpause zählen sie ohnehin nicht.
  • Minutengenau, aber nicht sekundengenau. Gerechnet wird in vollen Minuten.

Häufige Fragen

Wie rechne ich Stunden und Minuten in Dezimalstunden um?

Minuten durch 60 teilen und zu den Stunden addieren. 8 Stunden 30 Minuten sind 8 + 30/60 = 8,5. Häufige Werte: 15 Minuten = 0,25, 20 Minuten = 0,33, 45 Minuten = 0,75. Der Rechner gibt den Wert direkt mit aus.

Ab wann muss ich Pause machen?

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Bei genau 6 Stunden ist noch keine Pause vorgeschrieben. Die Pause darf aufgeteilt werden, jeder Teil muss aber mindestens 15 Minuten dauern – deshalb trägst du die Pausen hier einzeln ein.

Warum zählt meine 10-Minuten-Pause nicht?

Weil § 4 Satz 2 Arbeitszeitgesetz eine Untergrenze setzt: Eine aufgeteilte Ruhepause zählt nur in Abschnitten von mindestens 15 Minuten. Kürzere Unterbrechungen sind rechtlich keine Ruhepause. Von deiner Arbeitszeit zieht der Rechner sie trotzdem ab, weil du in dieser Zeit nicht gearbeitet hast.

Zählt die Pause zur Arbeitszeit?

Nein. Ruhepausen sind Unterbrechungen der Arbeitszeit und werden in aller Regel nicht bezahlt. Etwas anderes gilt für kurze Unterbrechungen, in denen man erreichbar bleiben muss – die zählen nicht als Ruhepause im Sinne des Gesetzes.

Wie erfasse ich eine Nachtschicht über Mitternacht?

Ganz normal: 22:00 als Arbeitsbeginn, 06:00 als Arbeitsende. Weil die zweite Zeit vor der ersten liegt, rechnet der Rechner automatisch über Mitternacht und weist darauf hin.

Sind 10 Stunden Arbeitszeit erlaubt?

Bis zu 10 Stunden ja, aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Darüber hinaus ist die Arbeitszeit ohne behördliche Ausnahmebewilligung unzulässig.

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Quellen

  1. [1]Bundesrepublik Deutschland: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere § 3 und § 4. Bundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet. https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/